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NAVIGENTA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Navigenta und für Verträge zwischen Christopher Lutz Warth, Einzelunternehmen („wir“) und Kundinnen, Kunden sowie Buildern („du“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

2. Leistungen

Navigenta ermöglicht die Erstellung und den Betrieb von KI-Assistenten auf Grundlage öffentlicher Website-Inhalte. Kundinnen und Kunden können einen eigenen Assistant erstellen; Builder können für potenzielle Kunden private, passwortgeschützte Showcases erstellen. Der Assistant bevorzugt Website-Inhalte, kann aber ergänzend allgemeines Modellwissen verwenden. Antworten sind keine Zusage, Beratung oder Garantie.

3. Konto und zulässige Nutzung

Du bist für die Richtigkeit deiner Kontodaten und die Geheimhaltung deines Passworts verantwortlich. Du darfst nur Websites einreichen, für deren öffentliche Inhalte und Nutzung du berechtigt bist. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Umgehungsversuche, automatisierter Missbrauch, die Eingabe vertraulicher Informationen sowie die Nutzung des Dienstes zur Verletzung von Rechten Dritter.

4. Kontoguthaben und Builder-Pläne

Chat-Anfragen und Website-Aktualisierungen werden über ein gemeinsames Kontoguthaben abgerechnet. Guthaben und Builder-Pläne werden über Stripe bezahlt; die jeweils im Checkout angezeigten Preise, Währung, Steuern und Zahlungsbedingungen gelten. Bei direkter Client-Registrierung wird ein Startguthaben von 5 € gutgeschrieben; bei Übernahme eines Builder-Assistants beträgt das Startguthaben 10 €. Jeder erfolgreiche manuelle oder geplante Website-Re-Crawl kostet 0,05 € und wird aus dem Kontoguthaben abgebucht; fehlgeschlagene Re-Crawls werden nicht berechnet. Die Zeitplanung selbst hat keine eigene wiederkehrende Gebühr. Builder-Pläne bestimmen die monatliche Anzahl erstellbarer Assistants. Unverbrauchte monatliche Builder-Kapazität wird nicht übertragen. Private Builder-Trial-Showcases laufen nach 14 Tagen ab.

5. Builder-Showcases und Vergütung

Showcases sind private Demos und dürfen nur mit Zustimmung bzw. im berechtigten geschäftlichen Kontext weitergegeben werden. Builder-Vergütungen und Referral-Anteile entstehen ausschließlich aus tatsächlich erfassten, erfolgreichen Zahlungen und nach den im Builder-Bereich ausgewiesenen Regeln. Auszahlungen setzen die dort genannten Voraussetzungen und eine verfügbare Auszahlungsmethode voraus.

6. Verfügbarkeit und Änderungen

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Drittanbietern oder Änderungen öffentlicher Ziel-Websites können Funktionen zeitweise beeinträchtigen. Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln, soweit die vereinbarte Kernfunktion erhalten bleibt.

7. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Inhalte, Verfügbarkeit und Rechtmäßigkeit externer Websites übernehmen wir keine Haftung.

8. Laufzeit und Kündigung

Monatliche Builder-Pläne verlängern sich entsprechend der im Checkout vereinbarten Einstellungen. Kündigungen und Planwechsel richten sich nach den im Dashboard und Checkout angezeigten Bedingungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Verbraucher

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte zu. Soweit für digitale Leistungen eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und eine Bestätigung über den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts erforderlich sind, wird diese vor dem Leistungsbeginn gesondert eingeholt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

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