NAVIGENTA
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Navigenta und für Verträge zwischen Christopher Lutz Warth, Einzelunternehmen („wir“) und Kundinnen, Kunden sowie Buildern („du“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
2. Leistungen und KI-Transparenz
Navigenta ermöglicht die Erstellung und den Betrieb von KI-Assistenten auf Grundlage öffentlicher Website-Inhalte. Kundinnen und Kunden können einen eigenen Assistant erstellen; Builder können für potenzielle Kunden private, passwortgeschützte Showcases erstellen. Der Assistant ist ein KI-System, kein Mensch. Er bevorzugt Website-Inhalte, kann aber ergänzend allgemeines Modellwissen verwenden. Antworten können fehlerhaft oder unvollständig sein und sind keine Zusage, Beratung oder Garantie.
3. Konto und zulässige Nutzung
Du bist für die Richtigkeit deiner Kontodaten und die Geheimhaltung deines Passworts verantwortlich. Du darfst nur Websites einreichen, für deren öffentliche Inhalte und Nutzung du berechtigt bist. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Umgehungsversuche, automatisierter Missbrauch, die Eingabe vertraulicher Informationen sowie die Nutzung des Dienstes zur Verletzung von Rechten Dritter.
4. Kontoguthaben und Builder-Pläne
Chat-Anfragen und Website-Aktualisierungen werden über ein gemeinsames Kontoguthaben abgerechnet. Guthaben und Builder-Pläne werden über Stripe bezahlt; die jeweils im Checkout angezeigten Preise, Währung, Steuern und Zahlungsbedingungen gelten. Bei direkter Client-Registrierung wird ein Startguthaben von 5 € gutgeschrieben; bei Übernahme eines Builder-Assistants beträgt das Startguthaben 10 €. Jeder erfolgreiche manuelle oder geplante Website-Re-Crawl kostet 0,05 € und wird aus dem Kontoguthaben abgebucht; fehlgeschlagene Re-Crawls werden nicht berechnet. Die Zeitplanung selbst hat keine eigene wiederkehrende Gebühr. Builder-Pläne bestimmen die monatliche Anzahl erstellbarer Assistants. Unverbrauchte monatliche Builder-Kapazität wird nicht übertragen. Showcases und Live-Assistants werden 30 Tage nach der letzten Chat-Anfrage archiviert und 90 Tage nach der letzten Chat-Anfrage gelöscht. Jede neue Chat-Anfrage aktiviert sie wieder und startet diese Fristen neu.
5. Builder-Showcases und Vergütung
Showcases sind private Demos und dürfen nur mit Zustimmung bzw. im berechtigten geschäftlichen Kontext weitergegeben werden. Builder-Vergütungen und Referral-Anteile entstehen ab der ersten tatsächlich erfassten KI-Nutzung eines übernommenen Assistants nach den im Builder-Bereich ausgewiesenen Regeln; dies gilt auch für Nutzung, die aus dem Startguthaben bei der Übernahme bezahlt wird. Auszahlungen setzen die dort genannten Voraussetzungen und eine verfügbare Auszahlungsmethode voraus.
6. Verfügbarkeit und Änderungen
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Drittanbietern oder Änderungen öffentlicher Ziel-Websites können Funktionen zeitweise beeinträchtigen. Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln, soweit die vereinbarte Kernfunktion erhalten bleibt.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Inhalte, Verfügbarkeit und Rechtmäßigkeit externer Websites übernehmen wir keine Haftung.
8. Laufzeit und Kündigung
Monatliche Builder-Pläne verlängern sich entsprechend der im Checkout vereinbarten Einstellungen. Kündigungen und Planwechsel richten sich nach den im Dashboard und Checkout angezeigten Bedingungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für Live-Assistants verarbeitet Navigenta Besucher-Chatdaten im Auftrag des jeweiligen Clients, soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen. Der bei der Erstellung eines Live-Assistants anzunehmende Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vereinbarung. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
10. Verbraucher und digitale Leistungen
Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte zu. Vor einem kostenpflichtigen Checkout holen wir die ausdrückliche Zustimmung ein, dass mit der digitalen Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, sowie die Bestätigung der Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann. Die Zustimmung wird zusammen mit dem Checkout dokumentiert.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.